Haardorf und Mühlham

E.ON kann Stromeinspeisung per Funk drosseln

Osterhofener Zeitung 29.03.2011

Für Photovoltaik- und Biogasanlagen über 100 kW Leistung ist seit 1. Januar ein Funkrundsteuerempfänger Pflicht

Von Sepp Schiller Osterhofen. Das Netz ist bereits voll mit Grundsatzstrom aus Kohle- und Atomkraftwerken. Gleichzeitig speisen immer mehr Betreiber von Wind-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen Strom ins Netz ein. Um eine Überlastung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) allen Betreibern von Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt einen Riegel vorgeschoben: Sie müssen laut Paragraph 6 einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) installieren, der es dem Netzbetreiber E.ON Bayern erlaubt, die Einspeiseleistung im Notfall ferngesteuert reduzieren zu können. Wer zum 1. Januar 2011 noch keinen FRE angeschlossen hatte, bekommt seither keine Vergütung mehr. Wie Maximilian Zängl, Pressesprecher bei E.ON Bayern, ausführt, betrifft die Regelung alle Anlagen, die vordem1. Januar 2009 ans Netz gingen. Als Netzbetreiber auf der Mittelspannungsbene habe E.ON die Anlagenbetreiber seit April 2009 mehrmals über diese Vorschrift des Gesetzgebers schriftlich informiert. „Das Gros hat bereits nachgerüstet“, bestätigt Zängl. Nachteile entstünden den Energiewirten nicht: Auch wenn die Einspeisung zurückgefahren wird, bekämen sie ihre Vergütung in voller Höhe. Walter Danner, Regionalgruppenleiter für Niederbayern beim Fachverband Biogas, weiß keinen konkreten Fall, in dem die Einspeisung bislang schon reduziert wurde. „Im letzten Jahr waren lediglich Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein davon betroffen“, erklärt er. Biogasanlagen trügen mit dazu bei, die Regelenergie zu gewährleisten, also die Versorgung der Stromkunden mit genau der benötigten Menge elektrischer Leistung auch bei unvorhergesehenen Ereignissen im Stromnetz sicherzustellen. Grundsätzlich plädiert er aber für eine Gesetzesänderung, nach der nur soviel Strom produziert werden dürfte wie auch verbraucht wird. „Ehe jedoch die Biogasanlagen nicht mehr einspeisen dürfen, müssen erst die Gaskraftwerke vom Netz genommen werden“, zitiert er eine weitere Gesetzesvorschrift. Bis die Anlagen schließlich technisch so weit seien, das das Biogas z.B. in einem Gassack zwischengespeichert werden kann, würden noch zwei bis vier Jahre vergehen. Dass einige Anlagenbetreiber ihr Methangas einfach in die Luft ablassen, hält er hingegen für ein Gerücht. „Überflüssiges Gas muss abgefackelt werden“, betont Danner. Wer sich nicht daran halte, werde vom Fachverband streng ermahnt. Die beiden Biogasanlagenbetreiber im Raum Osterhofen, Hans Weigl in Haardorf sowie Hubert Vandieken und Andreas Altmann in Wallerdorf, haben ihren FRE bereits angeschlossen. Sie wissen, dass die Installation Pflicht ist und können dank Ausgleichszahlung gut damit leben. Lediglich in kalten Wintern könnte es Probleme geben: An ihre Anlagen sind nämlich auch die Heizungen viele Privathäuser in den Ortschaften angeschlossen und wenn die Einspeisung zurückgefahren wird, könnten die Betreiber ihnen weniger Fernwärme liefern. Da die Energiewirte dafür jedoch nichts können und deshalb auch nicht in der Haftung stehen, haben sie jeden angeschlossenen Haushalt vertraglich verpflichtet, für solche Ausnahmefälle eine Zusatzheizung mit Öl oder Holz bereit zu halten.