Osterhofener Zeitung 30.03.2011
Starkbier TKC-Haardorf 2011
Dorfleben vor dem „königlich keglerischen Amtsgericht“
Haardorf. Das Starkbierfest der Tischkegler beim Knöcklwirt ist und bleibt der „Dorflacher.“ Die begeisternde lockere Unterhaltung, bei der den Dorfbewohnern „aufs Maul“ und im Dorfgeschehen hinter die Kulissen geschaut wird, hat Kult. Diesmal haben die Komödianten zum Fastengebräu drei Gerichtsszenen aus dem Dorfleben aufgegriffen und deren Urteile dem „königlich keglerischen Starkbiergericht“ überlassen. Was hier an Schlitzohrigkeit und Schelmerei auf der Anklagebank Platz fand, stellte den Herrn Rat (Michael Wagner) und dessen Anklagevertreter, den Herrn Staatsanwalt (Christian Knöckl), vor fast unlösbare Aufgaben, zumal der dem Gerstensaft zugetane Gerichtsdiener (Ferdinand Kaspar) etwas ordnungsfremd und abwesend die Order der Gerichtsbarkeit erledigte. Die erste Gerichtsszene führte in die gute alte Zeit vor Anno 2010 als am Haardorfer Bankerl inmitten des Dorfes der Tischkegelclub noch mit seiner sittsamen Vorstandschaft regierte. Das Bier noch dunkel war und der Frauenbund katholisch. Doch mit der Bankerlaffäre standen die Ehre des Dorfes und das Glück seiner Bewohner auf dem Spiel. Zur Anklage kam die „Verbrüderung mit dem Feind“ beim Bankerlfest der Frauen zwischen Keglern und Ehrengästen. Was da dem Herrn Rat an schelmischen Ausreden und Spitzfindigkeiten aus 20 Jahren Männerbankerl und der plötzlichen Inbesitznahme durch die Frauen zu Ohren kam, ließ Lachtränen fließen. Der salomonische Richterspruch, dem Frauenbund als Strafe eine Brotzeit beim nächsten Bankerltreffen aufzuerlegen, rettete den Frieden. Beim zweite Aufzug standen sich im Bierkrieg die Mooser und Münchner Brauereien gegenüber. Eingezogen in den Gerichtssaal sind die beiden Fest- Kontrahenten Fahnen schwingend unter den Klängen des Defiliermarsches. Ihre liebe Not hatte die Gerichtsbarkeit um für Ordnung zu sorgen, der heimischen Brauerei den Ausschank von Freibier zu erlauben und den Eindringling aus München zu „Mutter Bavariae“ zurückzubeordern. Der dritte Akt befasste sich mit der nächtlichen Staunzenplage im Dorf und der damit verbundenen Form von höchster häuslicher Gewalt. Dabei ging es um die Nachtruhe, die jedem Dörfler heilig ist und bei Nichteinhalten droht, den ehelichen Haussegen arg in Bedrängnis zu bringen. Was da den Richtern vage unterhalb und oberhalb der Bettdecke von der Zeugenschaft geschildert wurde, war allerbeste Komik und eine Einladung, im nächsten Jahr wiederzukommen. – as