Haardorf und Mühlham

Für Energiewirte ist es „fünf vor zwölf“!

Osterhofen 26. Mai 2016 – Deggendorfer Zeitung

Protest gegen geplante EEG-Novellierung – Aktion des Bayerischen Bauernverbandes an der Biogasanlage Weigl

Weigl Aktion II
Haardorf. Für die Betreiber von Biogas- und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ist es „fünf vor zwölf“: Deshalb hat auch Johann Weigl gestern kurz vor Mittag seine Anlage in Haardorf abgeschaltet und die Stromproduktion unterbrochen. Mit dieser bundesweiten Aktion wollte der Arbeitskreis Biogas mit Unterstützung des Bayerischen Bauernverbandes gegen die geplante Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) protestieren.

„Der Referentenentwurf für das neue EEG bietet keinerlei Perspektive für die Bioenergie – weder für neue, noch bestehende Anlagen“, kritisiert der niederbayerische BBV-Präsident Gerhard Stadler als Sprecher des AK Biogas. Doch Anlagenbetreiber wie Johann Weigl brauchen Planungssicherheit – und zwar langfristig. Um seine 2005 gebaute Anlage künftig flexibel „fahren“ zu können, will Weigl eine Million Euro u.a. in einen 3000 Kubikmeter fassenden Gasspeicher investieren. Damit will er nicht nur die Versorgung der 50 angeschlossenen Anwesen im Ort mit Strom und Abwärme sicherstellen, sondern könnte auch eine Hackschnitzeltrocknungsanlage betreiben. „Ich muss aber sicher wissen, dass ich auch nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Laufzeit die Anlage weiter betreiben kann und dabei auch noch ein bisschen was verdiene“, führt Weigl aus. „Die Betriebskosten sind enorm und es muss laufend investiert werden, um die Anlage technisch auf dem modernsten Stand zu halten und sie den ständig steigenden Anforderungen zum Beispiel bei der Düngeverordnung anzupassen.“

Auch die BBV-Kreisobmänner Johann Siedersberger und Josef Waas warnen vor einem „Vertrauensverlust der Landwirte in Investitionen“. Deshalb müssten bei der Gesetzesreform auch die bestehenden Anlagen berücksichtigt werden. Geschehe dies nicht, werde es zu einem massiven Abbau von Anlagen kommen, inklusive Verlust von Wertschöpfung und Arbeitskräften, mit dem Resultat, dass die Energiewende von der Politik „an die Wand gefahren wird“.

Der Atomausstieg ist beschlossen, die Klimaziele sind vorgegeben – deshalb müsse, so BBV-Präsident Stadler , die Stilllegung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien unbedingt verhindert werden. In schwierigen Zeiten für die Landwirtschaft sei die Energiewirtschaft für viele Betriebe ein wichtiges Standbein zur Existenzsicherung geworden. Bereits jetzt aber würden die Betreiber durch die EEG-Umlage für Strom, der selbst verbraucht wird, über die Maßen belastet. Würde dies nicht im neuen EEG angepasst, würde die Eigennutzung vermutlich bald aufgegeben und auf Volleinspeisung umgestellt. Dies widerspreche aber den Grundsätzen einer dezentralen Energiewende.

Wie der BBV in einem Positionspapier festhält, sollen nach Inkrafttreten des EEG 2016 rund 80 Prozent der erzeugten Strommenge aus neuen Anlagen über Ausschreibungen gefördert werden. Demnach sollen Solar- und Windkraftanlagen mit bis zu einem Megawatt Leistung eine gesetzliche Vergütung nach dem EEG 2014 erhalten. Für Biogasanlagen gebe es eine solche Perspektive bislang nicht. Grundsätzlich sollte die Bioenergie moderat durch Vorgabe eines jährlichen Ausbauziels von 100 MW netto gefördert werden.

Kräftig vom Leder zog Kilian Staudinger, Biogasanlagenbetreiber aus Rottenmann bei Stephansposching. Er selbst habe kein Vertrauen mehr in die Politik und daher auch keinen Mut zu weiteren Investitionen. Der Politik und speziell der CSU warf Staudinger vor, mit den Bauern ihre treuesten Wähler im Stich zu lassen. Da brauche sich niemand wundern, wenn vermehrt die AfD gewählt werde.

Für MdL Bernd Sibler gehen Energiesicherung und Klimaschutz Hand in Hand. „Bayern will energetisch autark bleiben“, unterstrich er die Bedeutung dezentraler Konzepte. „Wir wollen nicht nur Strom aus Off-Shore-Windanlagen beziehen, sondern auch selbst produzieren.“ Staudinger hielt er entgegen, dass sich politisch bereits einiges tue und es sich vorerst nur um einen Referentenentwurf handle, der bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch geändert werden könne.sch