Haardorf und Mühlham

Hochwasserschutz: Kein Spielraum für Wünsche

21. Juli 2015 – Osterhofener Zeitung

Interessengemeinschaft „Hochwasserschutz“ diskutierte mit Umweltministerin Ulrike Scharf

Hochwasserschutz Ministerium

Adi Schweiger

Thundorf/Aicha. Das Ergebnis war deutlich: Am Donnerstag hat die Interessengemeinschaft „Hochwasserschutz“ aus den Donaugemeinden Thundorf und Aicha bei Ulrike Scharf, Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, gemeinsam mit Landrat Christian Bernreiter und Staatssekretär Bernd Sibler in der Bayerischen Staatskanzlei in München vorgesprochen. Das Treffen machte deutlich, dass die betroffenen Bürger für ihre Änderungswünsche bei Deichrückverlegung und Ortsbebauung der Dörfer Thundorf/Aicha keine Berücksichtigung erwarten dürfen.

In Aussicht gestellt wurde der Delegation für die Zeit nach der Festlegung der Deichlinie ein Forcieren des Planfeststellungsverfahrens. Nach dessen erfolgreichem Abschluss wird der Bau von Privathäusern in den Ortschaften wieder möglich.

Eine Stunde lang nahm sich Umweltministerin Scharf Zeit und schenkte der Delegation aus dem Landkreis Deggendorf Gehör. Dabei wollten die Dorfbewohner die Fragen um die Problematik des derzeitigen Bauverbots in den Dörfern und die Planungsbeschlüsse der Landespolitik zum Hochwasserschutz begründet haben und forderten Nachbesserungen.Landrat Christian Bernreiter dankte für die Gesprächsbereitschaft und stellte die Gesprächspartner der Ministerin vor: Staatssekretär Bernd Sibler, Ministerialdirigent Prof. Dr. Ing. Martin Grambow vom Umweltministerium und Rolf Dieter Rogowski vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf.

IG-Sprecher Franz Eichinger oblag es, aus der Sicht der Betroffenen zu informieren. In den Fokus seiner Ausführung stellte er die Versäumnisse staatlicher Stellen zum Hochwasserschutz nach der Überschwemmung 2013. Dabei seien die Festlegungen, das Bauen und damit die Entwicklung der Dörfer zu beschränken, nicht nachvollziehbar. Vielmehr würden diese als Druckmittel für die Umsetzung der Planungen zum Hochwasserschutz verwendet. Dem widersprachen Landrat Bernreiter und Ressortleiter Professor Grambow: Sie machten dafür das bundesweit geltende Gesetz des Baustopps in Hochwasserzonen verantwortlich. Der Stopp werde nur dort aufgehoben, wo erfolgreich aufgearbeitete Planfeststellungsbeschlüsse gefasst wurden. Um dem rasch nachzukommen, müssen Deichlinie und Erörterungsbeschlüsse baldigst festgeschrieben sein. Daraufhin versprach Umweltministerin Scharf Lösungen zur Beschleunigung des Verfahrens zu erarbeiten.

Alois Halser von der Interessengemeinschaft fragte nach der Begründung für die Deichrückverlegung ohne gesteuerten Flutpolder und Sommerdeich zwischen Thundorf und Aicha, die den Landwirten von Nutzen wären. Weiterer Aufklärung bedurfte auch die geplante Deichlinie: Sie führt über 300 Meter direkt an der Nordseite der Ortschaft Aicha (DEG 21) an den Häusern vorbei und sollte nach Meinung der Dorfbewohner ein Stück in Richtung des bislang bestehenden Dammes gerückt werden. Außerdem wurde die Befürchtung laut, dass ohne Sommerdeich die jährlichen Hochwasser die Häuserfundamente instabil werden lassen und Schwärme von Mücken ihre Brutnester anlegen, die die Wohnqualität beeinträchtigen.

Nachgefragt wurde auch zum Bauvorhaben „Schöpfwerk Mühlham“ am Einlauf des Mühlbaches in die Donau und den Grund für die Deichrückverlegung zwischen Aicha und Mühlham. Auf Vorschlag von Landrat Bernreiter könnte man prüfen, ob die genannte Rückverlegung nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden könnte, da in der Dringlichkeit der Deichabschnitt Thundorf-Aicha vorgehe.

Zudem missfällt den Landwirten die Grundstücksbeschaffung durch die RMD, deren Desinteresse zu Grundstück-Spekulationen führe. Stellungen zu den Fragen nahmen Ministerialdirigent Martin Grambow und Rolf Dieter Rogowski vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Sie verwiesen darauf, dass aus zeitlichen Gründen keine grundlegenden Änderungen am Planvorhaben mehr möglich seien. Was Bau-Priorität habe, werde vorgezogen, ansonsten werde das Projekt nahtlos aufgearbeitet. Sollte dennoch eine Änderung der Deichrückverlegung angestrebt werden, stehe das Verfahren vor der Aufgabe – „und es geschieht die nächsten fünfzehn Jahre gar nichts!“

Ministerin Scharf bat die Beteiligten um Verständnis, wenn der Plan so ausgeführt werde, wie es die Raumordnung festlegt. Die Gesamtverantwortung liege in den Händen der ausführenden Organe, Eigeninteressen müssten hinten angestellt werden. Landrat Christian Bernreiter versprach, für verschiedene Anliegen einen Weg zu finden.

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